Im Bistum Osnabrück werden seit 2012 diejenigen Kirchengemeinden mit der Auszeichnung „Faire Gemeinde“ geehrt, die sich durch die Wahrung bestimmter sozialer und ökologischer Standards und durch ihr Engagement für Fairen Handel und ökologische Nachhaltigkeit weltweit einsetzen. Die meisten der inzwischen 120 Gemeinden haben sich schon vor vielen Jahren diesem Ziel verpflichtet und sich mit Feuereifer und zahlreichen Maßnahmen und Initiativen innerhalb und außerhalb ihrer jeweiligen Gemeinden und Pfarreien tatkräftig für den Fairen Handel eingesetzt.

Gute 10 Jahre nachdem die Aktion aus der Taufe gehoben wurde, wird es Zeit, neue Impulse zu setzen, um dieses tolle Engagement aufrechtzuerhalten oder wiederaufleben zu lassen. Denn nur dort, wo das Bemühen um die Einhaltung der entsprechenden Kriterien aus der Selbstverpflichtung der jeweiligen Gemeinden kontinuierlich aufrechterhalten wird, kann der Stellenwert und die Glaubwürdigkeit der Auszeichnung als Faire Gemeinde gewahrt werden.

Deshalb hat die diözesane Steuerungsgruppe Faire Gemeinde gemeinsam mit der Süd Nord Beratung (VeB e.V.) entschieden, dass die Auszeichnung als Faire Gemeinde künftig mit einer zeitlichen Befristung von vier Jahren erfolgt. Dieser Zeitraum ist angelehnt an die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte. Somit muss in jeder Amtsperiode der Pfarrgemeinderat die Themen der Fairen Gemeinde neu aufnehmen, den aktuellen Stand der Umsetzung vor Ort beurteilen und einen neuen Beschluss zu einer Selbstverpflichtung fassen. Falls es in einer Gemeinde aktuell keinen Pfarrgemeinderat gibt, müssen die Beratungen und der Beschluss im Kirchenvorstand erfolgen.

Dieser Beschluss kann eine Fortführung der Kriterien aus der alten Selbstverpflichtungserklärung beinhalten oder eine Veränderung vorsehen. Der erneute Beschluss ist die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde auch die nächsten vier Jahre als Faire Gemeinde auftreten darf. Nach der Erneuerung der Selbstverpflichtung erhält die Gemeinde einen Aufkleber, der auf dem Faire-Gemeinde-Schild angebracht wird, Auskunft über den Zeitraum der Gültigkeit der Selbstverpflichtung gibt (ähnlich einer TÜV-Plakette) und somit auch nach außen die Aktualität der Auszeichnung dokumentiert. Gemeinden, die keine Faire Gemeinde mehr sein wollen oder sein können, geben ihre Auszeichnungs-Urkunde sowie ihr Faire-Gemeinde-Schild zurück.

Nähere Informationen erhalten die Fairen Gemeinden Anfang 2024.

Quelle: Diözesane Steuerungsgruppe Faire Gemeinde und Süd Nord Beratung (VeB e.V.)