Wie das Institut für Ökonomie und Ökumene Südwind e.V. in einer Pressemitteilung vom 14.08. berichtet, hat das Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am 11. August eine Handreichung veröffentlicht, die die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für die deutsche Kredit-, Investitions- und Versicherungswirtschaft definiert. Demzufolge soll die Lieferkette nicht den Endkunden umfassen. Mit diesem Ausschluss von Endkund*innen aus den Sorgfaltspflichten, so kritisiert Südwind gemeinsam mit anderen NGOs, würde die gesamte Finanzbranche – darunter Banken, Vermögensverwalter, Investoren und Versicherungen – entgegen der ursprünglichen Absichtserklärung de Facto vom deutschen Lieferkettengesetz ausgenommen. Deutsche Investments, so die Befürchtung, könnten dadurch weiter ungehindert in menschenrechtlich fragwürdige Projekte fließen.
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Quelle: Südwind