Bereits im Herbst steht der UN-Gipfel zum Umsetzungsstand der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) im Rahmen der Agenda 2030 an – doch getan hat sich bisher wenig. Die deutsche und auch die europäische Wirtschaft und Politik sind weiterhin nicht auf Nachhaltigkeit und globale Gerechtigkeit ausgerichtet. Um der Forderung nach der Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele in Deutschland und Europa Nachdruck zu verleihen, haben sich nun 118 Organisationen zur Unterzeichnung einer „zivilgesellschaftlichen Erklärung zur deutschen Nachhaltigkeitspolitik“ zusammengeschlossen, die am 13. Juni offiziell an das Kanzleramt übergeben wurde. In dieser Erklärung wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, endlich aktiv gegen wachsende Probleme, wie den Klimawandel, globale Ungleichheit, Hunger und gewaltsam ausgetragene Konflikte vorzugehen. Es wird kritisiert, dass bisherige Ansätze zur Umsetzung der Agenda 2030 nur unzureichend verfolgt wurden. Auch die Süd Nord Beratung (VeB e.V.) ist Unterzeichner dieser Erklärung.
Quelle:: www.forumue.de > Zivilgesellschaftl. Erklärung zur deutschen Nachhaltigkeitspolitik

Nationaler Aktionsplan – eine Farce?

Ein Blick auf den Stand des 2016 von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte, der darauf abzielte, Unternehmen dazu zu bringen, Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferketten zu achten, untermauert diese Kritik: Zunächst setzte der NAP auf die Freiwilligkeit der Unternehmen. Bei einer Neuauflage der Koalition von CDU und SPD wurde 2018 beschlossen, deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gesetzlich zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu verpflichten, sollte bis 2020 nicht mindestens die Hälfte dieser Unternehmen freiwillig den Vorgaben des NAP nachgekommen sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der von zahlreichen NROen unterstützt wird, hatte Entwicklungsminister Müller erarbeitet. Um den Stand der Umsetzung des NAP bei Unternehmen zu überprüfen, sollen nach einem Plan des Auswärtigen Amtes, entwickelt mit der Beratungsfirma Ernst & Young, Unternehmen im nächsten Jahr lediglich eingeladen werden, an einer Online-Befragung teilzunehmen. Kritiker befürchten, dass diese Form des Monitoring -die Freiwilligkeit einer Teilnahme, die Intransparenz sowie weitere methodische Mängel- zu nicht repräsentativen geschönten Ergebnissen führen, die das geplante Gesetz gezielt verhindern sollen. Diese Einschätzung wird unter anderem von Berichterstattern von taz und Spiegel online geteilt (siehe Spiegel online 01.04.19 „Kanzleramt will Menschenrechtsbericht weichspülen“ und taz vom 02.04.19 „Feilen an der Umfrage“). Im Rundbrief des Corporate Accountability – Netzwerk für Unternehmensverantwortung (CorA) heißt es „CorA, VENRO, Forum Menschenrechte und DGB hatten schon zuvor die Transparenz, Wissenschaftlichkeit, Tiefe, Unabhängigkeit sowie Repräsentativität der Untersuchung mit einer Stellungnahme kritisiert. Mit den zusätzlichen Verwässerungen durch Kanzleramt und BMWi würde das Monitoring nun endgültig zur Farce.
Quelle: www.cora-netz.de > Newsletter 04/19; www.spiegel.de und www.taz.de am 26.06.19