Wie der Weltladen-Dachverband in seinem Januar-Newsletter berichtete, sind im Gemeinnützigkeitsrecht Neuerungen in Kraft getreten, die auch für Weltläden einige Vorteile mit sich bringen könnten. So sei beispielsweise die Freigrenze bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine von bisher 35.000 Euro auf nun 45.000 Euro erhöht worden. Die sogenannte Übungsleiterpauschale sei auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro im Jahr erhöht worden, was z.B. interessant für die Vergütung von Schulungstätigkeiten oder das ehrenamtliche Engagement im Weltladen sei. Eine weitere Neuerung sei eine Vereinfachung des Zuwendungsnachweises für Spenden und Mitgliedsbeiträge bei der Steuererklärung bis nun 300 Euro. Die Ausweitung der Anerkennung gemeinnütziger Zwecke sei ebenso als positive Änderung für die Weltläden zu werten.
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Quelle: Weltladen-Dachverband