Initiative Lieferkettengesetz kommentiert den Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz

Am 23.02. hat die EU-Kommission ihren Entwurf für die „Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit“, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz, veröffentlicht. Mit diesem Vorhaben möchte die EU Unternehmen dazu verpflichten, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihren Lieferketten zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu erklärte Johannes Heeg, Sprecher des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“: „Mit diesem Entwurf legt die EU endlich den Grundstein für weniger Ausbeutung und Umweltzerstörung in den Lieferketten europäischer Unternehmen. Für den großen Wurf müsste die EU aber die heißen Eisen konsequenter anfassen: Sorgfaltspflichten nicht nur für ein Prozent der Unternehmen. Klare klimabezogene Pflichten in der Lieferkette. Und eine Haftungsregelung ohne Schlupflöcher, die endlich Gerechtigkeit für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen schafft.“ An diesen Punkten habe die Kommission dem Lobby-Druck der großen Wirtschaftsverbände nachgegeben, kritisiert die Initiative. An die Bundesregierung gerichtet formuliert sie den „klaren Handlungsauftrag“, sich, gemäß ihres im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels der Schaffung eines „wirksamen“ EU-Lieferkettengesetz, für Nachbesserungen einzusetzen. Positiv bewertet das Bündnis, der Entwurf würde einige Lücken des deutschen Gesetzes schließen. Mehr Infos unter »www.lieferkettengesetz.de/presse

Quelle: Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz vom 23.02.