Am 1. Juni stimmte das EU-Parlament für ein neues Lieferkettengesetz und setzte damit einen Meilenstein für Menschenrechte und Klimaschutz. In monatelangen Verhandlungen hatten die Ausschüsse des Europäischen Parlaments einen Kompromiss formuliert, der von der Berichterstatterin Lara Wolters zur Abstimmung gestellt wurde. Die Abstimmung orientierte sich dabei an der Vorlage des federführenden Rechtsausschusses. Im nun folgenden Trilog-Prozess, werden die drei EU-Institutionen die finale Ausgestaltung der Richtlinie verhandeln.

Michelle Trimborn, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz, kommentiert dazu in einer Pressemitteilung vom 1. Juni: „Mit der Zustimmung zu einem europäischen Lieferkettengesetz hat das Europäische Parlament heute einen wichtigen Schritt in Richtung gerechterer globaler Lieferketten getan. Die Abgeordneten sprachen sich mit einer stabilen Mehrheit für verbindliche Regeln für Unternehmen aus. Die Botschaft ist deutlich: Menschenrechte, Klima und Umwelt müssen zukünftig wirksam vor negativen Einflüssen durch globales Wirtschaften geschützt werden.
Wir als Initiative Lieferkettengesetz begrüßen insbesondere, dass das EU-Lieferkettengesetz einem konsequent risikobasierten Ansatz folgen soll. So kann das Gesetz präventiv wirken und dafür sorgen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Außerdem soll das Gesetz auch die tiefere Wertschöpfungskette abdecken. Beides schafft die Voraussetzungen dafür, Menschenrechte und Umwelt dort zu schützen, wo es am schlechtesten um sie bestellt ist: am Beginn der Lieferkette. Zudem hat das Parlament bestätigt, dass auch Unternehmen Verantwortung für den Klimaschutz tragen. Das Gesetz fordert von Unternehmen die Aufstellung und Umsetzung von Klimaschutzplänen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel.
Dennoch ist der heute beschlossene Kompromiss weit entfernt von unseren Forderungen als Zivilgesellschaft. Beim Zugang zu Recht begrüßen wir die grundsätzliche Regelung zum Thema Haftung, sehen aber auch massive Schwächen: Betroffene bleiben chancenlos, denn sie verfügen meist über geringe Mittel und haben keinen Zugang zu unternehmensinternen Informationen. So können sie vor Gericht kaum beweisen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen. Darum fordern wir eine faire Verteilung der Beweislast. Natürlich müssen auch für den Finanzsektor vollumfängliche Sorgfaltspflichten gelten. Nur so können wir sicherstellen, dass europäische Banken und Investoren keine Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung finanzieren.
Sehr besorgt sind wir, dass heute die deutschen Mitglieder der EVP-Fraktion (deutsche CDU/CSU) noch mit kurzfristigen Änderungsanträgen versucht haben, das europäische Lieferkettengesetz weiter abzuschwächen. Wir erwarten von der Bundesregierung ihrerseits, dass sie ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahr macht und sich im Trilog nun für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einsetzt.”

Mehr Infos zum EU-Lieferkettengesetz
»www.lieferkettengesetz.de
Quelle: Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz vom 01.06.’23