Antragssteller*innen aufgepasst: Ab einem Antrag in Höhe von 30.000 Euro können pauschale Projektentwicklungskosten bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung geltend gemacht werden. Diese werden in einer Größenordnung von max. 5% der förderfähigen Kosten und max. 10.000 Euro berechnet. Bei einer Bewilligung gibt es die Summe vorab nach Projektbeginn.
»https://www.bingo-umweltstiftung.de

Text: VEN e.V.

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